AGB

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Mark Scherhag und den Auftraggebern (Mietern). Sie gelten für sämtliche Aufträge zwischen den Geschäftspartnern, auch wenn künftige Aufträge ohne ausdrückliche Bezugnahme hierauf abgeschlossen werden sollten. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.

 

2. Angebote, Preise

Unsere Angebote sind ohne Unterschrift gültig und bis zur Bestätigung durch den Auftraggeber stets freibleibend. An unsere Angebote halten wir uns 14 Tage gebunden. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Die jeweils aktuelle Preisliste stellen wir auf Anfrage zur Verfügung. Soweit keine Preisliste vorliegt, bestimmen wir die Vergütung nach billigem Ermessen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Auftraggeber ist an seine Bestellung gebunden. Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrages durch uns oder durch die Auftragsdurchführung zustande. Wir behalten uns vor, den Auftrag wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form (der Vorlage) oder aus sonstigen Gründen abzulehnen. Ersatzansprüche des Auftraggebers für abgelehnte Aufträge sind ausgeschlossen.
Die Einschaltzeiten und die Platzierung des Spots im Programmablauf werden durch uns vorgenommen.

 

3. Vertragsumfang

Gegenstand unseres Angebots ist die Vermarktung von Standbildern und Werbefilmen von bis zu 5 Minuten Länge („Spots“) auf einer LED-Leinwand für Geschäftskunden. Die letztliche Entscheidung über die Ausstrahlung der Spots liegt bei uns. Wir sind berechtigt, den Auftrag nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen wegen des Inhalts oder der technischen Form zurückzuweisen bzw. zu sperren. Dies ist insbesondere zulässig, wenn gegen rechtliche Bestimmungen oder gegen unsere Interessen verstoßen würde, oder der Auftrag nicht den anerkannten Verhaltensregeln des Zentralverbandes der Werbewirtschaft e.V. und des Deutschen Werberates entspricht. Wird die Ausstrahlung abgelehnt, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Sendefähig sind ausschließlich Inhalte und/oder Äußerungen, die nicht gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen oder nicht beleidigend, nicht gewaltverherrlichend, nicht obszön, nicht diskriminierend oder nicht sexistisch sind. Auch schnelle Helligkeits- oder Farbwechsel können dazu führen, dass das Sendemotiv nicht sendefähig ist. Wir sind berechtigt, nicht sendefähige Motive abzulehnen. Der Auftraggeber ist dann verpflichtet, unverzüglich sendefähige Motive anzuliefern.

 

4. Anlieferung der Unterlagen, Rügepflicht

Die Unterlagen für die Spots liefert der Auftraggeber innerhalb von vier (4) Wochen nach Unterschrift. Bei nichtrechtzeitiger Lieferung erstellen wir mit den uns zur Verfügung stehenden Unterlagen einen Ersatzspot für den Auftraggeber und übersenden diesen zur Freigabe an den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber binnen einer Frist von einer Woche keine Freigabe oder stellt innerhalb dieser Frist keine eigenen Daten bzw. Text- und Gestaltungsunterlagen zur Verfügung, können wir vom Vertrag zurücktreten und dem Auftraggeber die Kosten für die Produktion des Ersatzspots in Rechnung stellen.

Der Auftraggeber hat uns in jeder Phase der Auftragsabwicklung auftauchende Mängel stets unverzüglich schriftlich/faxschriftlich zu rügen. Nachteile durch eine verspätete Mängelrüge gehen zu Lasten des Auftraggebers. Durch die Rüge müssen wir sofort in die Lage versetzt werden, mögliche Gewährleistungsansprüche zu prüfen und den Auftragsablauf zu korrigieren. Sind wir gezwungen, den Werbestandort aufzugeben, bemühen wir uns, dem Auftraggeber einen vergleichbaren Werbeort als Ersatz anzubieten. Forderungen ergeben sich daraus für den Auftraggeber nicht.

 

5. Laufzeit des Vertrages/ Zahlungsbedingungen

Die Ausstrahlung erfolgt erst nach Zahlungseingang beim Auftragnehmer. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am Tage der Erstausstrahlung des Spots. Zahlungsverzug berechtigt uns zur Unterbrechung der Ausstrahlung. Abweichende Änderungen sind gesondert festzulegen. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen mit mehr als 10 Werktagen in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen. In diesem Fall hat der Auftraggeber Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 40% der noch ausstehenden Vertragssumme zu leisten. Eine automatische Verlängerung des Nutzungsvertrages kann gesondert vereinbart werden.

 

6. Betriebszeit

Die Betriebszeit entnehmen Sie unserer Homepage für den jeweiligen Standort.

 

7. Störung der Betriebsfähigkeit

Bei Störungen/ Ausfallzeiten die die vereinbarte Ausstrahlung des Spots verhindern, erfolgen Ersatzleistungen für den Auftraggeber durch uns nach gemeinsamer Abstimmung. D.h. Mehrausstrahlungen innerhalb des Nutzungszeitraumes bzw. zusätzliche Ausstrahlungen im Zusammenhang mit einer entsprechenden Vertragsverlängerung. Im Zuge höherer Gewalt und anderer unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umstände die eine Leistungserbringung verhindern, können durch den Auftraggeber für den Zeitraum der Behinderung, keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

8. Haftungsansprüche/ Haftungsausschluss/ Verjährung

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung Inhalt und Rechte der gelieferten Werbespots und erklärt, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt uns diesbezüglich von
allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle auftretenden Kosten die im Zusammenhang mit den Spots entstehen zu tragen. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Vertragsende. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch uns. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

9. Sonstiges

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Göppingen.
  2. Wir können dem Auftraggeber einen Konkurrenzausschluss nicht zusichern.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die unwirksamen durch dem Vertragszweck entsprechende gültige Bestimmungen ersetzen.
  4. Änderungen dieses Vertrags bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht